Eine Geschäftsreise ist eine Reise, wenn der Chef, also der Unternehmer vorrübergehend außerhalb des Geschäftes und seiner Wohnung tätig ist. Die Ausgaben die er dafür tätigt, für Unterkunft und Anreise sind Betriebsausgaben. Für die Verpflegung kann er Paschalbeträge einreichen, welche sich nach der Dauer der Abwesenheit von der privaten Wohnung richten, allerdings is hier zu beachten, das bei Hotelübernachtung die Kosten für Mahlzeiten und Unterkunft einzeln eingereicht werden müssen. Die Verpflegungspauschalen kommen aber auch nur bei einer Abwesenheit von mindestens 24h zum tragen. Übernachtungskosten können in voller Höhe unter Nachweis des Beleges abgerechnet werden. Für die Anreise gilt das selbige, sofern die nicht mit privaten PKW angetreten wird, ist das der Fall kann eine KM-Pauschale geltend gemacht werden. Auch können Reisenebenkosten geltend gemacht werden, das sind die Kosten, die nicht zu den Fahrt-, Übernachtung- und Verpflegungskosten zugeordnet werden können, z.b. Gepäckkosten oder Mautkosten. Es können auch Reisekosten für eine weitere Person geltend gemacht werden, sofern ein zwingender Grund für die Mitnahme besteht, z.B. Fahrer oder Sekretärin. Bei Geschäftsreisen ins Ausland liegen der Abrechnung unter Umständen andere paschalbeträge zu Grunde. Und hier kann man übrigens die jeweilige Entfernungsberechnung (Luftlinie) finden. Und Monteurzimmer findet man hier.